Ertüchtigung der Fuldabrücke Bergshausen

Bauherr

Hessen Mobil

Zeitraum

2016 - 2017

Leistungen

Bautechnische Prüfung der statischen Nachrechnung nach der „Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand“, Stufe 1 bis 3 sowie der Ausführungsplanung der Verstärkung

Beschreibung

Die Fuldatalbrücke Bergshausen überspannt im Zuge der Bundesautobahn A44 das Fuldatal. Die beiden Fahrtrichtungen sind getrennt ausgebildet. Bauwerk Nord wurde im Jahr 1962 konstruiert, Bauwerk Süd im Jahr 1971. Bei beiden Konstruktionen handelt es sich um einen siebenfeldrigen Durchlaufträger mit einer Gesamtstützweite von 698,80 m (Überbau Nord) bzw. 698,96 m (Überbau Süd) mit Einzelstützweiten von 79,20 m bis 143,20 m. Die Überbaukonstruktion ist jeweils ein Stahlfachwerk aus 2 Strebenfachwerken mit einem Knotenabstand von ca. 8,1 m, einer Systemhöhe von 6,0 m sowie einem Trägerabstand von 6,1 m. Die oben liegende orthotrope Fahrbahnplatte ist beim Überbau Nord 12,5 m (2 Fahrstreifen) und beim Überbau Süd 13,695 m (2 Fahrstreifen und 1 Standstreifen) breit. Sie wird durch Querträger in einem Abstand von ca. 2,8 m gestützt. Die Längssteifen wurden im Wesentlichen als Sektkelchprofile ausgebildet. Beide Teilbauwerke wurden ursprünglich für die Brückenklasse 60 nach DIN 1072 bemessen. In der statischen Nachrechnung der Brücke nach der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Stufe 1 bis 3, wurde überprüft, ob die Tragwerke eine ausreichende Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Ermüdungsfestigkeit besitzen. Folgende Besonderheiten ergaben sich u. a. bei der Nachweisführung: Die Berechnungen wurden mithilfe von an Probebelastungen kalibrierten Modellen durchgeführt. Im GZT wurden die Folgen eines Ausknickens der Windverbände beachtet. Als Verkehrslast wurde auf Grundlage eines individuellen Gutachtens BK30/30 angesetzt. Zur Ermüdungsberechnung wurde ein modifiziertes ELM4 angesetzt, welches Verkehrszählungen und Gesamtgewichtsverteilungen der einzelnen LKWs berücksichtigt. Bei den Nachweisen wurden zudem z. T. reduzierte Werkstoffkennwerte aufgrund von negativen Materialproben angesetzt und speziell bei den Abschernachweisen der Nieten wurden weitere in der NRR nicht speziell geregelte Reserven genutzt.