EÜ Berg am Laim

Bauherr

DB Netz AG

Zeitraum

2023 - 2024

Leistungen

Bauwerksmessung

Beschreibung

Nach RIL 804 ist das Überfahren von Längsfugen auf Brückenüberbauten nicht zugelassen. Aus diesem Grund wurde für die EÜ Berg am Laim eine UiG erwirkt, welche das Überfahren der Längsfugen unter der Voraussetzung erlaubt, dass die Relativverschiebung der Überbauten in den Fugen einen Wert von 4 mm nicht überschreitet. Die Messung erfolgte unter der gegenwärtigen Gleislage. Die Messergebnisse dienen zur Kalibrierung eines Berechnungsmodells zur Ermittlung der Bewegungen in den Bauwerksfugen in der geplanten Gleislage.