Stephanibrücke Bremen

Bauherr

Freie Hansestadt Bremen

Zeitraum

2015 - 2016

Leistungen

Bautechnische Prüfung der statischen Nachrechnung nach der „Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand“, Stufe 1

Beschreibung

Das BW 141-2 überspannt die Weser in Bremen im Zuge der Bundesstraße B6. Bei der im Jahre 1967/68 gebauten Stahlbrücke handelt es sich um einen 2-Feld-Träger mit den Stützweiten 78,1 m – 117,8 m. Das Bauwerk besteht aus zwei Stahlhohlkästen mit einer Gesamtbreite von 26,5 m. Die Brücke fasst je Fahrtrichtung drei Fahrspuren. Je Seite ist ein kombinierter Fuß- und Radweg angehangen. Der Stahlüberbau ist auf insgesamt 16 Lagern aufgelagert, die sich auf den Widerlagern und dem Flusspfeiler befinden. Die zwei Hohlkästen sind jeweils durch Querverbände ausgesteift. Sie sind über Kopplungsverbände miteinander verbunden. Die Fahrbahntafel stellt eine orthotrope Platte dar. Steg- und Bodenbleche der Hohlkästen werden durch winkelförmige Längsrippen ausgesteift, die Fahrbahnbleche hauptsächlich durch sektkelchförmige Längsrippen, in den Randbereichen durch flachwulstförmige. Die Brücke wurde in 2 Bauabschnitten errichtet. Zunächst wurde der Oberstromkasten montiert, ausgebaut und für den Verkehr freigegeben. Daraufhin wurde der Unterstromkasten montiert und zum Teil mit dem Oberstromkasten verbunden. In diesem Montagezustand wurden die Lagerkräfte benachbarter Lager eines Querschnitts durch Anheben des Gesamtquerschnitts angeglichen. Sodann erfolgte der endgültige Verbund der beiden Träger, der Ausbau des Unterstromträgers sowie dessen Freigabe für den Verkehr. Die Brücke weist Schäden an der orthotropen Fahrbahnplatte auf. Zum einen handelt es sich dabei um Beulen an der Längs- und Queraussteifung der Platte, zum anderen handelt es sich bei den Schäden um Schweißnahtrisse der Montagestöße der Längsrippen. Der Stahlüberbau wurde ursprünglich für die Brückenklasse 60 nach DIN 1072 bemessen. In der statischen Nachrechnung der Brücke nach der Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Stufe 1, wurde überprüft, ob die Überbauten der Brücke für die Lasten nach EC1 (Lastmodell LMM bzw. Ermüdungslastmodell LM3) eine ausreichende Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Ermüdungsfestigkeit besitzen.